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AK Salzburg klagt wegen Coronatests für Pendler
Die Arbeiterkammer Salzburg hat nun beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Klage wegen der wöchentlich vorgeschriebenen Coronatests für Pendler eingebracht. Angesetzt wird juristisch vor allem bei zwei Punkten: Zum einen widerspreche die bayerische Verordnung dem EU-Recht, zum anderen sei sie auch verfassungswidrig, weil eine Rechtsgrundlage im bundesdeutschen Infektionsschutzgesetz fehle, informierte die AK am Dienstag.
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