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Kritik an Interpretationsspielraum bei Lockdown-Verordnung
"Bemüht, aber noch nicht perfekt" ist die zweite Lockdown-Verordnung aus der Sicht des Rechtsanwälte-Präsidenten Rupert Wolff. Die Regierung zeige diesmal einen sorgsameren Zugang bei der Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte als im März und sie habe sich sichtlich um mehr Sorgfalt bei den Regelungen bemüht. Aber im wichtigen Bereich der Ausgangssperren sei der Auslegungsspielraum bei manchen Ausnahmen "extrem groß". Scharfe Kritik übte der Rechtsanwalt Florian Horn.
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