APA
Kein Verbot religiösen Schlachtens ohne Betäubung
Das Schlachten ohne Betäubung nach jüdischen oder muslimischen Riten darf aus Sicht des zuständigen Rechtsgutachters in der Europäischen Union nicht verboten werden. Das widerspräche der in der europäischen Grundrechtecharta verankerten Regionsfreiheit, argumentierte Generalanwalt Gerard Hogan am Donnerstag in seinen Schlussanträgen zu einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof.