Die Bilanz der Ermittler und der gesamten Taskforce sei "beachtlich", erklärte Nehammer in einem der APA und weiteren Medien vorliegenden Statement. Als Beispiele nannte das Innenministerium etwa den Missbrauch einer fremden E-Card durch nicht versicherte Personen, die Beantragung der bedarfsorientierten Mindestsicherung unter Vortäuschung einer fremden Identität, den Missbrauch von Pensionsleistungen durch Vortäuschen eines Scheinwohnsitzes, den Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bei gleichzeitigem Verschweigen von Schwarzarbeit, den Erhalt der Mindestsicherung trotz ausreichend eigenem Vermögen oder den widerrechtlichen Erhalt der Familienbeihilfe.