APA
Gemeinderatswahl in Kottingbrunn muss wiederholt werden
Die Gemeinderatswahl in Kottingbrunn (Bezirk Baden) muss wiederholt werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner Juni-Session einer Anfechtung des Urnengangs stattgegeben, wurde am Dienstag mitgeteilt. Die Anfechtungen der Wahlen in Marchegg (Bezirk Gänserndorf) und Langenrohr (Bezirk Tulln) wurden für unbegründet befunden, jene des Urnengangs in Litschau (Bezirk Gmünd) zurückgewiesen.