APA
Corona-Sonderregeln gelten auch beim Matura-Herbsttermin
Wegen der Corona-Pandemie haben beim Haupttermin der Matura 2019/20 im Mai spezielle Regeln gegolten: Mündliche Prüfungen fielen weg, es gab maximal drei statt vier Klausuren, mehr Arbeitszeit und die Maturanote setzte sich zur Hälfte aus der Jahres- und Klausurnote zusammen. Diese Sonderregeln sollen nun laut "Standard" auch für jene gelten, die erst im Herbst zur Matura antreten.
© APA (Symbolbild)