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Regelung zu Uni-Kettenverträgen potenziell rechtswidrig
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hält die unterschiedlichen Regelungen für Voll- und Teilzeitkräfte bei Kettenarbeitsverträgen an Österreichs Universitäten für potenziell EU-rechtswidrig. Nun muss geprüft werden, ob diese objektiv gerechtfertigt ist, urteilten die EU-Richter am Donnerstag. Eine grundsätzliche Entscheidung über die Zulässigkeit von Kettenverträgen an Unis traf er aber nicht.
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