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Auskunftspflichtgesetz findet kaum Anwendung
Die Auskunftspflicht des Bundes wird nur in wenigen Fällen in vollem Umfang ausgenutzt. Das zeigen die Beantwortungen mehrerer parlamentarischer Anfragen der Liste JETZT an die Ministerien. Demnach wird keine Statistik über Bürgeranfragen geführt. Zudem wird kaum ein Bescheid verlangt, wenn jemand mit einer Antwort unzufrieden ist, noch weniger Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.