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VfGH weist NÖGKK-Antrag gegen "Ausgabenbremse" zurück
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat den Antrag der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (NÖGKK) auf Aufhebung der "Ausgabenbremse" in der Sozialversicherung (SV) in seiner März-Session als unzulässig zurückgewiesen. Dies geschah deshalb, weil seit dem Einbringen am 6. November diese Gesetzeslage wieder geändert wurde, hieß es in einer VfGH-Aussendung. Die NÖGKK akzeptierte das Erkenntnis.
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