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Bedingte Einweisung für 28-Jährigen nach Messerattacke in NÖ
Nach einer Messerattacke auf seine Partnerin ist ein 28-Jähriger am Dienstag am Landesgericht St. Pölten bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Geschworenen bejahten die Frage nach der Zurechnungsunfähigkeit einstimmig. Die Unterbringung wurde dem Betroffenen unter Setzung einer zehnjährigen Probezeit nachgesehen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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