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Auch Straftäter bleiben von Genfer Konvention geschützt
Auch schwer straffällig gewordene Flüchtlinge dürfen unter Umständen nicht abgeschoben werden. Der Entzug des Asylrechts beeinträchtige nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die Grundrechte der EU. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), das am Donnerstag in Luxemburg veröffentlicht wurde.
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