APA
Angeheiratete homosexuelle Nicht-EU-Bürger dürfen bleiben
Einem mit einem Unionsbürger verheirateten Nicht-EU-Bürger darf das Daueraufenthaltsrecht in der EU nicht verweigert werden. Mit Blick auf die Aufenthaltsfreiheit von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen umfasse der Begriff des Ehegatten auch homosexuelle Partner, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil.