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Vergasung "strittig": Anwalt mit VfGH-Beschwerde abgeblitzt
Jener Anwalt, der in einem Plädoyer die Existenz von Gaskammern im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen bezweifelt hatte, ist mit einer Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt. Zwar war das strafrechtliche Verfahren wegen Wiederbetätigung eingestellt worden, aber der Jurist hatte eine Verwaltungsstrafe zu zahlen. Eine Beschwerde dagegen wies der VfGH laut Aussendung ab.
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