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Entflohene Häftlinge haben keinen Anspruch auf Pension
Entflohene Häftlinge haben keinen Anspruch auf Pension. Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs ruht nämlich der Pensionsanspruch eines Häftlings auch in der Zeit, in der er sich durch Flucht der Strafhaft entzieht. Anlass dafür war die Klage eines Mannes, der sich ins Ausland abgesetzt hatte, seine Invaliditätspension aber trotzdem ausbezahlt haben wollte.
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