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Grazer Amokfahrer: OGH wies Nichtigkeitsbeschwerde zurück
Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat am Mittwoch in einer nicht öffentlichen Sitzung entschieden, dass die Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidigerin des Grazer Amokfahrers zurückgewiesen wird. Damit bleibt Alen R. zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Über die Strafhöhe wird in den kommenden Monaten am OLG Wien noch verhandelt.
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