Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) steht aktuell vor allem durch ihre Ermittlungen gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und die Auswertung des Handys von Thomas Schmid im Fokus der Öffentlichkeit. Doch die Untersuchung von mutmaßlicher Korruption in der Politik ist nur ein kleiner Teil der Arbeit der 50 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte: Aktuell sind insgesamt 187 Ermittlungsverfahren bei der WKStA anhängig.

Das zeigt eine parlamentarische Anfrage des ÖVP-Abgeordneten Wolfgang Gerstl, die von Justizministerin Alma Zadić beantwortet wurde. Die Zahlen zeigen, wie sehr die 2009 gegründete Behörde normalerweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit arbeitet. So ordnete die WKStA in ihrer 14-jährigen Geschichte etwa 11.748 Hausdurchsuchungen an. Die allerwenigsten erhielten jene Aufmerksamkeit, die den Durchsuchungen im Bundeskanzleramt oder den Räumlichkeiten des "Heute"-Verlags zugutekam. 148 Anträge auf Hausdurchsuchungen wurden seit 2009 abgelehnt.

14 Jahre lang ermittelt

Besonders kritisch werden immer wieder die langen Verfahrensdauern der Korruptionsjäger gesehen. 221 Verfahren wurden seit 2009 mit der kürzesten Verfahrensdauer von einem Tag erledigt. Tatsächlich führte die WKStA am 6. Februar ein Verfahren seit 4158 Tagen – also mehr als elf Jahren.

Die längste Verfahrensdauer betrug 5294 Tage – also 14 1/2 Jahre. Da das Verfahren somit länger gedauert hat, als es die WKStA gibt, muss es sich hierbei um eines der 282 Verfahren handeln, das die Behörde seit ihrer Gründung an sich gezogen hat. Im selben Zeitraum gab es 12.864 abgetretene Verfahren.

Deutlich mehr Schuldsprüche als Freisprüche

Grundsätzlich gilt: Am Ende eines Verfahrens kann aus Sicht der WKStA dessen Einstellung, Weiterleitung, eine Diversion oder eine Anklage stehen. Kommt es zu einer Anklage durch die WKStA, ist eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch: Den seit 2009 nach Anklagen der WKStA 630 verurteilten Beschuldigten stehen 376 freigesprochene gegenüber. Das sollte allerdings auch so sein, immerhin müssen Staatsanwaltschaften Sachverhalte dann zur Anklage bringen, wenn ihnen eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch erscheint.

Viele Details lassen sich allerdings nicht rekonstruieren. Denn die "Verfahrensautomation Justiz" (VJ) erfasst einige Verfahrensschritte nicht. So kann die Justizministerin etwa nicht sagen, wie viele förmliche Ermittlungsverfahren die WKStA eingeleitet hat oder wie viele Personen als Beschuldigte geführt wurden.