Es gibt in Österreich kaum eine Regel, die so inkonsequent umgesetzt wird wie der Paragraf 108h des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes. "Mit Wirksamkeit ab 1. Jänner eines jeden Jahres sind alle Pensionen aus der Pensionsversicherung, für die der Stichtag vor dem 1. Jänner dieses Jahres liegt, mit dem Anpassungsfaktor zu vervielfachen" steht dort seit der blau-schwarzen Koalition unter Wolfgang Schüssel (ÖVP) im Jahr 2004.
Sehr vereinfacht gesagt: Jedes Jahr im Herbst legt der Sozialminister – aktuell Johannes Rauch, Grüne – einen Anpassungsfaktor fest, Spielraum hat er dabei keinen: Der Faktor errechnet sich aus der Steigerung der Verbraucherpreise von August bis Juli – und um diesen Wert werden dann die Pensionen ab Jänner automatisch erhöht.