Die SPÖ ist um einen Vorwurf einer unzulässigen Parteispende ärmer. Dass das Land Oberösterreich der Sozialistischen Jugend einen praktisch kostenlosen Seezugang in Weißenbach am Attersee auf 99 Jahre verpachtet hat, ist - entgegen vorinstanzlichen Entscheidungen von Parteitransparenzsenat und Verwaltungsgericht - keine unzulässige Parteispende, hat der Verwaltungsgerichtshof in einer diese Woche publizierten Entscheidung festgestellt. 

Der Fall ist kompliziert, denn das wichtigste von mehreren Grundstücken - jenes mit Seezugang - hat das Land nicht freiwillig der SJ verpachtet, sondern auf Wunsch von Nachfahren der in der NS-Zeit enteigneten Eigentümer des Grundes. Diese hatten es nach Restitution nach dem Weltkrieg dem Land Oberösterreich mit der Auflage verkauft, dass die SJ ein 99-jähriges Nutzungsrecht an der Immobilie erhält. Was dann auch geschah: Zuletzt zahlte die SJ 10 Euro pro Jahr für die Nutzung des Grundes.

Weil das aber eine Auflage für den Erwerb des Grundes durch das Land war, fällt dem Spruch der Höchstrichter zufolge ein zentrales Merkmal einer Parteispende weg - dass sie freiwillig geschieht.

Gericht muss nun neue Strafe festlegen

Daher erklärt der VwGH die niedrige Pacht für diesen Teil der Liegenschaft für zulässig. Für die anderen Teile - unter anderem sind auch Campingplätze Bestandteil des "Europacamps" muss das Bundesverwaltungsgericht nun einen marktkonformen Mietzins ermitteln und auf dieser Basis eine neue Geldbuße festlegen.

Hintergrund des jahrelangen Rechtsstreits: Das Land Oberösterreich hat den Jugendorganisationen von SPÖ und ÖVP seit den 1960er Jahren Grundstücke am Attersee (SPÖ) bzw. Mondsee (ÖVP) zur Verfügung gestellt - und zwar um einen symbolischen Pachtzins von zuletzt 10 Euro pro Jahr. Der Rechnungshof wertete die günstigen Pachtverträge jedoch als Parteispenden des Landes Oberösterreich - und solche sind der öffentlichen Hand seit 2012 verboten.

Die SPÖ wurde daher für die Jahre 2017, 2018 und 2019 zu jeweils 45.000 Euro Geldbuße verurteilt, die ÖVP sollte für 2017 und 2018 jeweils 70.000 Euro bezahlen (seit 2019 bezahlt die "Junge Volkspartei" einen marktkonformen Mietzins für ihre Immobilie am Mondsee). Letztere Strafe hat der VwGH bestätigt.