1 Wie sollen die Schulen nach den Semesterferien funktionieren?

Volksschüler sollen nach den Ferien (ab 8. Februar in Wien und Niederösterreich, ab 15. im Rest des Landes) wieder von Montag bis Freitag an Ort und Stelle unterrichtet werden. Unter- und Oberstufenschüler werden auf zwei Gruppen aufgeteilt, die eine wird Montag/Dienstag in der Schule sein, die andere Mittwoch/Donnerstag; wochenweise abwechselnd, freitags bleiben alle im Fernunterricht. An Unterstufen gilt im Unterricht MNS., an Oberstufen FFP2-Pflicht.

2 Wie laufen die Tests für Schüler ab?

An die Schule dürfen nur Kinder, die zuvor einen Antigen-Schnelltest absolviert haben – an Ort und Stelle, unter Aufsicht des Schulpersonals. Dazu hat das Bildungsministerium 20 Millionen „Nasenbohrer-Selbsttests“ bestellt, die die Schüler selbst anwenden. An Volksschulen sind Tests zweimal pro Woche vorgesehen, bei älteren Schülern jeweils am ersten Präsenztag. Der genaue Ablauf der „Mini-Teststraßen“ wird von den Bildungsdirektionen erarbeitet, Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) zufolge kann in großen Turn-/Festsälen oder im Freien getestet werden. Bei dem ersten Test sollen Eltern dabei sein dürfen.

3 Müssen Lehrer auch getestet werden?

Vorgeschrieben wird Pädagogen– wie anderen Berufsgruppen – nur ein Test pro Woche. Sie sollen aber optional einen zweiten angeboten bekommen.

4 Was passiert mit Schülern, deren Eltern die Testung verweigern?

Im Bildungsministerium betont man, dass die Tests „freiwillig“ seien – allerdings wird in der neuen Covid-Schulverordnung festgelegt, dass nur derart getestete Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen. Jene, deren Eltern die Zustimmung verweigern, müssen in der Fernlehre verbleiben – reduziert, weil die Lehrer ja wieder den Präsenzunterricht halten. Die Rede ist etwa von Arbeitsblättern, die Schüler ausfüllen können.

5 Was ist mit den Kindergärten?

Die Regeln für Kindergärten obliegen den Bundesländern, die derzeit ausarbeiten, wie sie damit umgehen wollen. Hier dürfte es bei einer Testpflicht fürs Personal bleiben, Kinder müssen weiterhin nicht testen.

6 Welchen Test brauche ich, um zum Friseur gehen zu dürfen?

Klar ist, dass es sich beim Betreten von Friseuren und anderen „körpernahen Dienstleistungen“ um einen „zertifizierten“ Antigen- oder besseren Schnelltest handeln muss. Infrage kommen dazu etwa Zertifikate öffentliche Massentests (ausgedruckt oder am Handy) oder Test von Ärzten; Selbsttests von zuhause reichen nicht aus. Dazu müssen Friseure und andere Dienstleister kontrollieren, dass es sich bei dem Kunden um den Getesteten handelt – wo man nicht persönlich bekannt ist, braucht es wohl auch einen Ausweis.

7 Wer zahlt Strafe, wenn ohne Test Haare geschnitten werden?

Sowohl Kunden als auch Unternehmer können gestraft werden, heißt es aus dem Innenministerium. Wer ein Geschäft ohne Testzertifikat betritt, muss bis zu 500 Euro bezahlen. Und Unternehmern, die nicht für die Einhaltung der Bestimmungen sorgen, drohen bis zu 3.600 Euro Strafe. Die Polizei wird das gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden kontrollieren.

8 Ich war schon an Corona erkrankt. Muss ich trotzdem testen?

Wer in den vergangenen sechs Monaten mit dem Coronavirus infiziert war und das nachweisen kann – etwa durch ärztliches Attest oder durch Absonderungsbescheid –, ist von vorgeschriebenen Tests (nicht aber von sonstigen Maßnahmen wie FFP2-Pflicht) sparen. Auch Menschen, die per speziellem Labor-Bluttest immunisierende Antikörper nachweisen können, sind von diesen Pflichten ausgenommen. Das soll auch für vormals infizierte Schüler gelten, die dann nicht mehr testen müssen.