"Ich begrüße die Intention, gegen Hass im Netz stärker vorzugehen und vor allem Personen, die von Hass im Netz betroffen sind, besser zu schützen. ", so die netzpolitische Sprecherin der SPÖ, Katharina Kucharowits, in einer Aussendung. Allerdings räumte sie ebenso ein, dass das Begutachtungsverfahren, dessen Frist am Donnerstag zu Ende ging, Schwachstellen aufzeige und der Entwurf Gefahren berge.

Keine Netzsperren aber Uploadfilter

Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works ortet in allen drei Entwürfen, die Teil des "Hass-im-Netz"-Pakets sind, problematische Bestimmungen. So könnten laut der Organisation aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen ganze Websites gesperrt werden. "Die Bestimmung ist so breit, dass sie es grundsätzlich zulässt, dass bereits aufgrund eines illegalen Postings gleich ein ganzer Blog oder ein ganzes soziales Netzwerk gesperrt werden kann", warnt die NGO. Auch die Internet Service Provider Austria (ISPA) befürchten Uploadfilter und Netzsperren. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) betonte allerdings kürzlich unter anderem in einem "ZiB 2"-Interview, dass Netzsperren nicht vorgesehen seien.

"Keinen Zweifel" ließen die Erläuterungen aus Sicht von epicenter.works zudem darüber, "dass Uploadfilter installiert werden sollen, um den wiederholten Upload von gesperrten Inhalten zu verunmöglichen". Außerdem würden mit dem Gesetzespaket eine Anlassdatenspeicherung und andere Überwachungsmethoden in die Hände von Privatanklägern gelegt.

Kleine Unternehmen und Arbeitnehmer betroffen

Das im Paket enthaltene "Kommunikationsplattformen-Gesetz" könnte sich aus Sicht der Organisation auf kleine Unternehmen und österreichische Internetforen negativ auswirken. Um dem Gesetz zu entsprechen, wären Ausgaben im sechsstelligen Bereich notwendig. Betroffen wären laut epicenter.works etwa der e-Learning Anbieter SchoolFox oder die Crowdfunding-Plattform Respekt.net.

Kritik hagelt es für eine Passage, die es Arbeitgebern ermöglichen würde, rechtliche Schritte ohne Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter einzuleiten. Denkbar seien schließlich beispielsweise Fälle, in denen eine beleidigte Person absichtlich keine juristischen Schritte ergreifen will, um nicht zusätzliche Aufmerksamkeit für eine falsche Behauptung zu schaffen, kritisiert etwa der Presseclub Concordia (PCC) in einer gemeinsamen Stellungnahme mit Journalistin Ingrid Broding diese Bestimmung.

Lob gibt es unterdessen für das neu eingeführte Mandatsverfahren, so Brodnig auf Twitter. So soll eine raschere gerichtliche Prüfung von Fällen, bei denen die Verletzung der Menschenwürde vorliegen könnte, ermöglicht werden. Es komme allerdings darauf an, wie diese Verfahren in der Praxis tatsächlich umgesetzt werden. Insgesamt wird das Maßnahmen-Paket vom PCC aber als "sinnvoller Schritt zum Opferschutz" eingeschätzt.

Medienverbände mit Kritik

In Frage gestellt werden die im Rahmen der im "Hass-im Netz"-Paket vorgesehenen Änderungen im Mediengesetz vom Verband österreichischer Zeitungen (VÖZ): Abgelehnt wird unter anderem die Anhebung der Obergrenze für medienrechtliche Entschädigungen auf 100.000 Euro. Eine "maßvolle Anpassung der Höchstgrenzen" wäre aus Sicht des VÖZ zwar nachvollziehbar, nicht aber eine Verdoppelung.

Auch der Verband österreichischer Privatsender (VÖP) betrachtet die Verdoppelung der Höchstgrenzen als "überzogen". Angeregt wird auch, den Identitätsschutz zwar wie geplant auf Angehörige von Opfern und Zeugen, nicht aber auf Angehörige von Tätern auszuweiten, da das die Informationsaufgabe von Medien in "unverhältnismäßigem Ausmaß" einschränken könnte.