Die Bilanz der Abfertigungskassen sieht 2018 durchwachsen aus: Wie die "ZiB 2 am Sonntag" berichtet, verzeichneten alle acht großen Kassen, die die von Arbeitgebern für jeden Mitarbeiter bezahlten Beträge verwalten, ein dickes Minus bei der Veranlagung - das größte seit der Finanzkrise 2008.

Auch in der langjährigen Beobachtun kommt die Veranlagung der "Abfertigung Neu", einer Erfindung der schwarz-blauen Bundesregierung Schüssel/Riess-Passer Anfang der Nullerjahre, bisher nicht an die politisch in Aussicht gestellten sechs Prozent heran, um die der Wert der veranlagten Gelder jedes Jahr steigen soll: Im Schnitt sind es rund 2,3 Prozent, um die die Abfertigung jedes Jahr gestiegen ist.

Derzeit überweisen Arbeitgeber für jeden Mitarbeiter monatlich 1,53 Prozent des Bruttogehalts an eine Vorsorgekassa. Diese veranlagt das Geld und zieht Verwaltungskosten ab. Endet das Arbeitsverhältnis durch Kündigung durch den Arbeitgeber oder einvernehmlich (nicht aber durch Arbeitnehmerkündigung), kann sich der Arbeitnehmer entscheiden, ob er sich das angesparte Geld auszahlen lassen will oder es weiter veranlagt werden soll.

Eine Auszahlung ist allerdings frühestens nach drei Jahren möglich, die Abfertigungsgeld eingezahlt wurde. (Details zur Abfertigung neu finden Sie zum Beispiel auf der Seite der Arbeiterkammer.) Für das eingezahlte Geld besteht eine "Kapitalgarantie" - niemand darf weniger herausbekommen, als er eingezahlt hat.

Aus dem schlechten Veranlagungsergebnis ziehen Gewerkschaft und Vertreter der Kassen unterschiedliche Schlüsse: David Mum, Mitglied der Bundesgeschäftsführung der GPA-djp und Aufsichtsrat in mehreren Kassen, fordert in der "Zib 2" eine Anhebung des Dienstgeberbeitrags von 1,53 auf zwei Prozent.

Andreas Zakostelsky, Vorstand der VBV-Kassa und Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen, wünscht sich dagegen die Abschaffung der vorzeitigen Entnahmemöglichkeit der Abfertigung.