Vergangene Woche hat Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wie berichtet ein Gesetz in Begutachtung geschickt, das NGOs und privaten Dienstleistern Betreuung und Beratung von Asylwerbern wegnimmt - und an ihrer Stelle eine "Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen" errichtet, die das künftig übernehmen soll. Strittig dabei unter anderem: Dass eine dem Innenministerium unterstellte Institution künftig die Rechtsberatung in Verfahren übernehmen soll, die in erster Instanz beim Innenministerium geführt werden.

Konkret zuständig soll die Gesellschaft dem Gesetzesvorschlag nach (hier im Volltext) für fünf Punkte sein:

  1. Die Versorgung von Asylwerbern in Bundesbetreuung (das umfasst vor allem jene in den neuerdings als "Ausreisezentrum" beschilderten Erstaufnahmezentren, zB in Traiskirchen
  2. Die Rechtsberatung in Asylverfahren vor dem Bundesamt für Fremden- und Asylwesen sowir in der zweiten Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht
  3. Die Rückkehrberatung und Auszahlung der Förderung für freiwillige Rückkehrer - also abgelehnte Asylwerber, die freiwillig ausreisen.
  4. Die Agentur soll auch Menschenrechtsbeobachtern zur systematischen Überprüfung von Abschiebungen stellen
  5. Zurverfügungstellung von Dolmetschern und Übersetzern vor BFA und Bundesverwaltungsgericht

Die Versorgungstätigkeit soll die neue Agentur ab 1. Juli 2020 aufnehmen, alle anderen Funktionen ab 2021. Das Innenministerium rechnet mit Einsparungen in allen Bereichen, nicht zuletzt dank der zuletzt stetig sinkenden Zahl neu dazukommender Asylwerber. In seiner Folgenabschätzung rechnet das Ministerium für 2022 mit einem Gesamtbudget von rund 65 Millionen Euro für die Agentur. Rund 600 Mitarbeiter - viele davon sollen von dem jetzigen Asyl-Dienstleister ORS übernmmen werden - wird die Agentur in den nächsten Jahren bekommen.

Im Gesamtvergleich kein allzu großes Unternehmen, wenn man es mit anderen Bundes-Gesellschaften vergleicht - etwa der Asfinag mit fast 3.000 Mitarbeitern oder den ÖBB mit über 40.000.

Wie ein Blick in den Gesetzesvorschlag zeigt, ist in der neuen Agentur allerdings ein Aufsichtsrat vorgesehen, der relativ groß ist: Zwölf Mitglieder soll er haben - gleich viele wie die ungleich größere ÖBB, größer als das Aufsichstgremium der Asfinag oder der Milliarden-Holding des Bundes, der ÖBAG: Beide haben nur neun Aufsichtsräte.

Ein Grund dafür mag sein, dass der Innenminister die Zügel in der Hand behalten will: Dem neuen Gesetz nach bestellt er sechs Aufsichtsratsmitglieder inklusive des Vorsitzenden. Vier Aufsichtsräte (ein Drittel, wie üblich) wählen Belegschaftsvertreter, jeweils ein Mitglied entsenden Justiz- und Finanzminister. Nachdem der Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit entscheidet und bei Stimmengleichstand der Vorsitzende den Ausschlag gibt, behalten Kickls Aufseher somit die Beschlussfähigkeit in der Hand; nur in Sachen Finanzplanung muss der vom Finanzministerium, in Sachen Rechtsberatung der vom Justizminister bestellte Rat zustimmen.