Es war ein Zugeständnis in der Hoffnung, den Zorn etwas abzumildern. Weil die Bundesregierung sich nicht zu einem totalen Rauchverbot in der Gastronomie durchringen konnte und sich den Vorwurf mangelnden Gesundheitsbewusstseins nicht einhandeln wollte, wurde das Rauchverbot mit 1. Jänner von 16 auf 18 Jahre angehoben. Bereits im Mai trat ein Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mit an Bord sind, in Kraft.

Die neue Altersgrenze gilt auch bei der Verwendung von Wasserpfeifen, E-Zigaretten und E-Shishas. Auch der Erwerb und Konsum „harter“ alkoholischer Getränke ist österreichweit erst ab 18 gestattet. Die Regelungen finden sich in den Jugendschutzgesetzen wieder, auf deren Harmonisierung sich die Länder im April geeinigt hatten.

Die Bestimmungen werden allerdings nicht in allen Bundesländern zum selben Zeitpunkt in Kraft treten. In der Steiermark, im Burgenland, in Vorarlberg gelten sie wie vorgesehen ab 1. Jänner, in Wien ab Februar oder März. In Salzburg ist es der 1. März.

Debatte noch nicht vom Tisch

Ob damit die Raucherdebatte vom Tisch ist, ist nicht gesagt. Vor Weihnachten sollte der Verfassungsgerichtshof über die bestehenden Raucherbestimmungen in der Gastronomie entscheiden, das Urteil wurde auf das Frühjahr verschoben - mit offenem Ausgang. Die Stadt Wien, zwei Gastronomiebetriebe und eine jugendliche Nichtraucherin hatten sich an das Höchstgericht gewandt. Sie wollen erreichen, dass die Aufhebung des - eigentlich ab Mai 2018 verfügten - Rauchverbots in der Gastronomie durch die türkis-blaue Regierung gekippt wird. Seither darf unter bestimmten Voraussetzungen in Lokalen weiter gequalmt werden.

Am 5. Dezember führte der VfGH eine öffentliche Verhandlung durch, um Details im Zusammenhang mit dem „Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes“ zu erörtern. Die Antragsteller erläuterten dort, dass sie das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt sehen. Auch gebe es eine Ungleichbehandlung von Lokalen mit und ohne räumliche Trennung. Ebenso werde in die Erwerbsausübungsfreiheit von Arbeitnehmern eingegriffen.