Das umstrittene Sicherheitspaket der Regierung soll heute im Nationalrat beschlossen werden. Angekündigt ist eine Debatte über das Paket und das Thema Datenschutz.

Die Live-Übertragung der Nationalratssitzung finden Sie hier:

Eine Überblick über die Eckpunkte des Sicherheitspaketes

WhatsApp und Skype. Bei dringendem Verdacht können die Behörden auf Telefongespräche, auf SMS, Mails und andere elektronische Übertragungen bereits heute problemlos zugreifen. Nicht möglich ist dies derzeit bei WhatsApp und Skype wegen der verwendeten Verschlüsselung. Künftig können durch die Installierung von sogenannten „Bundestrojanern“ auch via WhatsApp und Skype versandte Nachrichten oder Bilder mitverfolgt werden. Den Behörden sind aber klare Grenzen gesetzt. Die Software darf nicht willkürlich auf die Geräte gespielt werden, sondern kann nur bei Verbrechen mit einer Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren, bei einem Verdacht auf terroristische Straftaten oder bei Straftaten gegen Leib und Leben sowie die sexuelle Integrität mit einer Strafobergrenze von mehr als fünf Jahren eingesetzt werden. Voraussetzung ist ein Auftrag der Staatsanwaltschaft und richterliche Bewilligung.

Briefgeheimnis. Gelockert wird auch das Briefgeheimnis. Damit will man dem Versand von im sogenannten Darknet angebotenen Suchtmitteln, Waffen, Falschgeld und gefälschten Ausweisen auf dem Postweg einen Riegel vorschieben. Konkret können Briefe und Pakete auch dann geöffnet werden, wenn im Zuge von Überwachungsmaßnahmen eindeutige Hinweise vorliegen. Dazu bedarf es aber auch der Anordnung der Staatsanwaltschaft.

Prepaid-Karten. Österreich zählt zu den ganz wenigen Ländern der Welt, wo man noch anonyme Telefonwertkarten kaufen kann. Damit ist jetzt endgültig Schluss. Prepaid-Karten können künftig nur noch nach Feststellung der Identität erworben werden (Registrierungspflicht). Seit gut zehn Jahren steht Österreich in diesem Punkt unter Druck der internationalen Sicherheitsbehörden. Bei den Terroranschlägen in Mumbai hatten die Attentäter zur Koordinierung des Massakers österreichische Prepaid-Karten verwendet.

Section Control. Bisher war der Zugriff der Polizei auf Überwachungskameras stark eingeschränkt. Das wird jetzt deutlich gelockert. Künftig müssen etwa öffentliche Verkehrsbetriebe, Bahnhofs- oder Flughafenbetreiber oder auch die Asfinag (Section Control) den Zugriff auf das Videomaterial ermöglichen. Der Rechtsschutzbeauftragte muss allerdings darüber informiert werden. Gelockert wird auch der Zugriff auf die Video-Aufnahmen von Privaten, etwa Betreibern von Shoppingcentern oder großen Freizeitanlagen.

Selbstzahler. Erstmals kann jemand für einen polizeilichen Einsatz zur Kasse gebeten werden. Das trifft dann zu, wenn jemand vorsätzlich einen falschen Notruf oder ein Notzeichen absetzt. Ähnliches gilt, wenn jemand „mittels täuschend echter Spielzeugwaffe eine Gefahrensituation vortäuscht“, so der Wortlaut. Einen finanziellen Beitrag muss auch jemand leisten, wenn er sich „grob fahrlässig einer Gefahr für Leben oder Gesundheit“ aussetzt und einen Einsatz der Sicherheitsbehörden auslöst. Ob davon auch Bergsteiger oder Bergwanderer erfasst sind, die aus dem Gebirge gerettet werden müssen, ist aus dem Gesetz nicht klar ersichtlich.