"Da haben wir den Eindruck, dass man versucht, etwas zu verschleiern, indem man den bösen Namen nicht mehr erwähnt", merkte Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff zur Vorratsdatenspeicherung mit neuem Namen an. Er ist überzeugt, dass auch diese Regelung wieder aufgehoben wird - würden doch die EuGH-Vorgaben nicht eingehalten:

Der Polizei würde mit "Quick Freeze" eine nicht anlassbezogene breitflächige Einsicht in Telekommunikations-Verbindungsdaten   ermöglicht - und das nicht nur für schwere Straftaten, sondern schon ab der sehr niedrigen Schwelle der sechsmonatigen Strafdrohung. Die Frist, binnen der Telekomanbieter Verbindungsdaten aufzeichnen müssen, sei noch dazu von einem halben auf ein Jahr verlängert worden.

Für die Juristin Angelika Adensamer, beigezogen von der Liste Pilz, ist auch "Quick Freeze" eine Form von "Massenüberwachung". "Wenn der Staat in unsere Grundrechte eingreift, dann muss gleichzeitig der bestmögliche Schutz sichergestellt werden." Dies sei "paradoxerweise nicht der Fall", so Amnesty-Österreich-Geschäftsführerin Annemarie Schlack