Die Rechtsvertreter des zurückgetretenen ORF-Generaldirektors Roland Weißmann haben am Dienstag angekündigt, eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien einzubringen. Eine rechtliche Prüfung habe den Verdacht eines strafbaren Verhaltens involvierter Personen ergeben, heißt es.
Weißmann hatte den Auftrag gegeben, die gesamten Vorgänge, die zu seinem Rücktritt als Generaldirektor des Österreichischen Rundfunks (ORF) geführt haben, einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Diese Prüfung hat ergeben, dass der Verdacht strafrechtlich relevanten Verhaltens mehrerer involvierter Personen besteht. Die weitere Würdigung und Bewertung des Sachverhalts obliege nun ausschließlich der zuständigen Ermittlungsbehörde. Davon unbeschadet und unabhängig seien sämtliche weiteren Ansprüche Weißmanns zivilrechtlicher Natur.