Achtung, es wird ein wenig kompliziert. Erinnern wir uns zurück an den Auftritt von Ex-Kanzler Sebastian Kurz vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss 2020. Als Vorwürfe laut wurden, wonach er und sein Bürochef dort falsch ausgesagt haben sollen, begannen die Mühlen der Justiz zu mahlen. Nachdem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Ermittlungen eingeleitet hatte, wurde ein entsprechender Vorhabensbericht an die Oberbehörden erstattet. Der Akt wanderte ins Justizministerium und weiter an den Weisungsrat. Dieser gab eine Empfehlung ab, das letzte Wort hatte die damalige Justizministerin Alma Zadić (Grüne) als oberste Fachaufsicht der Staatsanwaltschaften. Sie meldete zurück an die Staatsanwaltschaft und erst dann, rund zwei Jahre später, hatte Kurz Gewissheit: Er wird angeklagt.