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Kinder- und Zwangsarbeit

Einigung auf abgeschwächtes EU-Lieferkettengesetz erzielt

Die Vorgaben sollen künftig nur noch für Großunternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
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  • Die EU plant, das Lieferkettengesetz abzuschwächen, sodass es nur noch für große Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gilt.
  • Ursprünglich sollten die Vorgaben für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von 450 Millionen Euro gelten.
  • Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, sollen auf EU-Ebene nicht mehr zivilrechtlich haftbar gemacht werden, was die Klagemöglichkeiten für Opfer von Menschenrechtsverletzungen einschränkt.
  • Es wird keine Pflicht mehr geben, Handlungspläne für Klimaziele auszuarbeiten.
  • Das Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken, jedoch wird es von Unternehmen wegen der bürokratischen Belastung kritisiert.
9. Dezember 2025,
5:45 Uhr

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