Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat am Dienstag neue Belege für illegale Zurückweisungen von Geflüchteten an der griechischen Grenze, sowie Folter und Misshandlungen veröffentlicht. Menschen würden bis zu 700 km von der Grenze entfernt aufgegriffen, zur Landgrenze mit der Türkei gebracht und dorthin abgeschoben, kritisierte Amnesty und forderte die EU-Grenzschutzagentur Frontex auf, ihre Operationen in Griechenland auszusetzen oder sich zurückzuziehen.

Es sei "eindeutig, dass mehrere griechische Behörden eng zusammenarbeiten, um Schutzsuchende brutal festzunehmen und zu inhaftieren", heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Bericht "Griechenland: Gewalt, Lügen und Pushbacks". Gewaltsame Pushbacks seien "de facto zur griechischen Grenzpolitik in der Evros-Region" geworden sind. Der Organisationsgrad der Abschiebungen zeige, "wie weit Griechenland geht, um Menschen illegal zurückzuschicken und dies zu vertuschen", sagte Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

Gewalt

Die überwiegende Mehrheit der für den Bericht befragten Menschen berichteten gegenüber Amnesty von Gewalt von Personen, die sie als uniformierte griechische Beamten beschrieben, sowie von Männern in Zivilkleidung erlebt oder gesehen hatten. Dazu gehörten Schläge mit Stöcken oder Knüppeln, Tritte, Faustschläge, Ohrfeigen und Stöße, die manchmal zu schweren Verletzungen geführt hätten. Einige Vorfälle kämen aufgrund ihrer Schwere und der erniedrigenden oder strafenden Absicht auch der Folter gleich, so die Menschenrechtsaktivisten.

Frontex habe die Pflicht, Menschenrechtsverletzungen wie diese zu verhindern. "Wenn Frontex das nicht gelingt, müssen dessen Operationen in Griechenland beendet werden", lautete die Forderung.

Die Vorwürfe illegaler "Pushbacks" gibt es seit langem und mittlerweile von mehreren Seiten, darunter humanitäre Organisationen, der Europarat oder das UNHCR. Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie EU-Recht verpflichten die Mitgliedsländer, Menschen das Recht auf ein Asylverfahren zu garantieren und den Grundsatz des "Non-Refoulement" (Menschen, die vor schweren Menschenrechtsverletzungen fliehen, nicht zurückzuweisen), einzuhalten - selbst wenn sie irregulär einreisen. Grenzbehörden müssen also immer eine individuelle Prüfung des Schutzbedarfs vornehmen, wenn die eingereiste Person um Asyl ansuchen möchte.