Nach Schock und Trauer gilt es auch die juristische Verantwortung des Staates, wie es zu dem Attentat und seinen verheerenden Folgen kommen konnte, schonungslos und erforderlichenfalls gerichtlich aufzuklären, fordert eine Bürgerinitiative in Wien.

“Anhaltspunkte für eine Haftung des Staates im Rahmen der sogenannten Amtshaftung gibt es genug. Bei pflichtgemäßem Handeln, wäre das Attentat wohl verhinderbar gewesen”, stellt Rechtsanwalt und Gründer der Bürgerinitiative, Karl Newole, fest.

Einige Geschädigte hätten sich bereits nach der Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen, erkundigt. Die Bürgerinitiative stelle Betroffenen, namentlich den Hinterblieben der Opfer, den Verletzten und jenen, die Sachschäden erlitten, Beratung über ihre Rechte zur Verfügung und bereitee eine Amtshaftungsklage vor.

„Unter Amtshaftung“, so Newole, „versteht man, die Haftung für Schäden, die Staatsorgane in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten oder Unterlassen verursachen. In Frage kommt etwa Geldersatz, für Begräbniskosten, Trauer- und Schockschäden, Unterhalt für Hinterbliebene, Schmerzensgeld für Verletzte, Entschädigung für Invalidität, Verdienstentgang oder Sachschäden.“

„Als Konsequenz eines Gerichtsverfahrens wird auch die rechtliche Verantwortung von Staatsorganen, gegebenenfalls bis zur Ministerebene, geklärt“, schloss Newole.

Ein Punkt, an dem der Anwalt einhaken könnte, ist die Erklärung von Bundeskanzler Sebastian Kurz nach dem Anschlag, wonach das Attentat verhindert werden hätte können, wenn der Täter nicht vorzeitig aus der Haft entlassen worden wäre.

Newole ist ein geborener Kärntner und lebt seit Ende der 70er Jahre in Wien. Mit einer Bürgerinitiative hatte er vor allem auch der Bezirksvorsteherin im Ersten Bezirk, Ursula Stenzel, den Kampf angesagt.