Die Justiz geht in der Ibiza-Affäre in zwei getrennten Ermittlungsverfahren bereits gegen fünf namentlich bekannte Personen sowie weitere "unbekannte Täter" vor. Das wird das Nachrichtenmagazin "Profil" in seiner Montagsausgabe berichten.

Laut "Profil" vorliegenden Akten leitete die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am 20. Mai ein Ermittlungsverfahren gegen den zurückgetretenen FPÖ-Klubobmann Johann Gudenusund andere Verdächtige ein. Aufgrund der im Ibiza-Video bekanntgewordenen Aussagen, wonach Vermögende über einen dem Rechnungshof nicht deklarierten parteinahen Verein an die FPÖ gespendet hätten, wird wegen des Verdachts auf Untreue, Anstiftung zur Untreue und Vorteilsannahme zur Beeinflussung ("Anfütterung") ermittelt.

FPÖ-Nationalrat Markus Tschank, der in mehreren FPÖ-nahen Vereinen tätig war, ist laut Staatsanwaltschaft "verdächtig, zum Verbrechen der Untreue beigetragen zu haben, indem er Spenden für die Freiheitliche Partei Österreichs über den gemeinnützigen Verein 'Wirtschaft für Österreich' abwickelte".

Gudenus reagierte nicht auf eine Anfrage, Tschank erklärte, er habe keine Kenntnis von den Ermittlungen. Heinz-Christian Straches Anwalt Johann Pauer erklärte, er habe zwar Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren, könne aber nicht sagen, ob es auch seinen Mandanten betreffe.

Videoproduzenten

Was die Produzenten des Ibiza-Videos betrifft, hat die Staatsanwaltschaft Wien "Profil" zufolge derzeit drei Verdächtige im Visier: Den österreichischen Sicherheitsmann Julian H., der maßgeblich an der Planung und Umsetzung der Operation Ibiza beteiligt gewesen sein soll. Zudem einen Österreicher mit bosnischen Wurzeln und Lebensmittelpunkt in Salzburg sowie einen ebenfalls dort wohnhaften bosnischen Staatsbürger.

Den drei Männern wird "Täuschung", "Missbrauch von Tonaufnahme- und Abhörgeraten" sowie "Fälschung besonders geschützter Urkunden" vorgeworfen.

Der Wiener Rechtsanwalt M., der als Auftraggeber der Truppe um Julian H. gilt, wird in dem vorliegenden Schriftsatz nicht explizit als Verdächtiger geführt. Seine Rolle soll aber auch Gegenstand der Ermittlungen sein.