Das berichtet der "Standard" in seiner Freitag-Ausgabe. Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte den Widerruf. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien habe in einem Beschluss festgehalten, dass die Fahndungsmaßnahme mit Blick auf den zu der Frau vorliegenden Tatverdacht als "unverhältnismäßig" einzustufen sei, so die Zeitung.