Zwei ehemalige Geschäftsführer einer Bauservicefirma im Pongau sind am Montag am Landesgericht Salzburg wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, betrügerischer Krida und vorsätzlichen umweltgefährdenden Behandelns und Verbringens von Abfällen verurteilt worden. Sie erhielten jeweils sechs Monate bedingte Haft.

Die Bewährungsstrafe wurde unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Die schließlich geständigen und bisher gerichtlich unbescholtenen Angeklagten haben auf Rechtsmittel verzichtet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil die Vertreterin der Staatsanwaltschaft Salzburg keine Erklärung abgegeben hat.

Was das Faktum Müll betrifft, so soll das Unternehmen Ende 2018 und Anfang 2019 rund 370 Tonnen Rostasche, 212 Tonnen Bauschutt und 120 Tonnen Sperrmüll unrechtmäßig entsorgt haben, nachdem es zahlungsunfähig geworden war.