Zwei mutmaßliche Staatsverweigerer sind Mittwochabend in Steyrnicht rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt worden. Der Erstangeklagte fasste zehn Jahre aus, der Zweitangeklagte drei Jahre, zwei davon bedingt. Die Geschworenen sprachen die Männer als Mitglieder einer staatsfeindlichen Verbindung wegen versuchter Anstiftung zum Hochverrat schuldig. Darauf stehen zwischen zehn und 20 Jahren Haft.

Mildernd wertete das Gericht beim Erstangeklagten u.a., dass die Taten beim Versuch geblieben sind sowie eine doch herabgesetzte Zurechnungsfähigkeit des Querulanten, erschwerend zwei einschlägige Vorstrafen. Dem Zweitangeklagten hielt das Gericht zugute, dass er eher ein Mitläufer war und daher sein Tatbeitrag untergeordnet gewesen sei.

Obwohl auch die Geschworenen ihn wegen versuchter Anstiftung zum Hochverrat schuldig sprachen, blieb dessen Strafe doch deutlich unter dem Minimum von zehn Jahren. Wegen einer außerordentlichen Strafmilderung erhielt er drei Jahre teilbedingt.