Nach dem Tod eines 17 Monate alten Buben nach einem kleinen Eingriff im April 2018 in den Salzburger Landeskliniken (SALK) haben sich am Mittwoch zwei Ärzte wegen grob fahrlässiger Tötung bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg verantworten müssen. Der Patient wurde unter Narkose operiert, obwohl er nicht nüchtern war. Er atmete Erbrochenes ein und starb an massiven Hirnschäden.

Die Verteidiger sprachen im Namen ihrer Mandanten großes Bedauern aus. Die OP sei aber "lege artis" (nach den Regeln der ärztlichen Kunst, Anm.) durchgeführt worden. Eine Schuld gestanden die Angeklagten - ein 58-jähriger Kinderchirurg und ein 47-jähriger Anästhesist - bisher nicht ein. Der Prozess wurde nach der Einvernahme der Beschuldigten und Zeugen aufgrund der fortgeschrittenen Verhandlungsdauer zur Erörterung der Sachverständigengutachten auf unbestimmte Zeit vertagt.

Wahre Tragödie

Zur Vorgeschichte: Das Kleinkind wurde von seinen Eltern am 16. April 2018 ins Spital gebracht, weil es sich einen kleinen Blutschwamm auf der Wange aufgekratzt und dieser zu bluten begonnen hatte. Die Ärzte entschieden sich für eine sofortige Operation. Ein kinderchirurgischer Gerichtsgutachter stellte aber fest, dass der Eingriff auch später hätte erfolgen können, und zwar dann, wenn der Patient wieder nüchtern gewesen wäre. Laut dem Gutachten aus dem Bereich Anästhesiologie hätte bei der Verstärkung der Narkose ein Schlauch zur künstlichen Beatmung gelegt werden müssen.

Die Staatsanwältin warf den bisher unbescholtenen Angeklagten Behandlungsfehler vor. Obwohl die Eltern darauf hingewiesen hätten, dass der kleine David zu Hause Joghurt und Früchte bis etwa 19.00 Uhr gegessen habe und damit die Sechs-Stunden-Frist für eine erforderliche Nüchternheit im Fall einer Narkose nicht eingehalten worden sei, sei das Kind um 21.00 Uhr operiert worden. Der erstangeklagte Chirurg habe zu wenig lang und zu wenig intensiv versucht, die kleine Blutung mit konservativen Maßnahmen zu stillen. Der zweitangeklagte Anästhesist habe zudem eine höhere Dosis des Narkosemittels Propofol verabreicht.

Der Chirurg rechtfertigte sich damit, dass in seiner 27 Jahre langen Tätigkeit als Kinderchirurg in den Salzburger Landeskliniken das Narkoseverfahren "Sedoanalgesie" (umgangssprachlich "Dämmerschlaf", Anm.) laufend bei Kindern durchgeführt worden war, auch wenn sie nicht nüchtern gewesen seien, und es nie zu einer Aspiration gekommen sei. Deshalb habe er dem Vorschlag des Narkosearztes, David gleich zu operieren, auch zugestimmt.

Studie zitiert

Der Anästhesist verwies auf eine Studie aus der Schweiz. Demnach könne zwei Stunden nach der letzten Nahrungsaufnahme bei Kindern dieses Narkoseverfahren durchgeführt werden. Das Aspirationsrisiko sei sehr selten. Nachdem ein massiver Sauerstoffsättigungsabfall bei David festgestellt worden war, habe er versucht, den Patienten zu beatmen. Für ihn sei es schlüssig, dass es zu einem Stimmritzenkrampf und dann zu einer Aspiration gekommen sei. Beide Ärzte verneinten die Frage von Richterin Gabriele Glatz, ob eine Operation des Buben zu diesem Zeitpunkt dringend notwendig gewesen wäre. Es sei kein absoluter Notfall gewesen, hieß es.

Die Trauer und die Verzweiflung der Eltern, die eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen, war offensichtlich. Die Mutter bezeichnete den Anästhesisten in einem emotionalen Gefühlsausbruch als "Monster" und "Mörder". Die Eltern erklärten unisono, dass der kleine Blutschwamm bei Eintreffen in der Ambulanz des Spitals nicht mehr geblutet habe. Sie hätten wegen einer etwaigen Infektionsgefahr der Wunde das Krankenhaus aufgesucht, nicht wegen der Blutung.

Eine Blutlache am Boden und blutdurchtränkte Tupfer, wie der Anästhesist es beschrieben hat, habe es nicht gegeben, sagte der Vater im Zeugenstand. Die Ärztin in der Ambulanz habe erklärt, eine Operation sei an diesem Tag nicht möglich, erst am nächsten Tag, wenn David wieder nüchtern sei. Als das Personal dann darüber informiert worden sei, dass es sich um einen Sonderklasse-Patienten handle, "ist es schnell gegangen", so der Vater. Der Chirurg habe erklärt, die Wunde gehöre verödet und es müsse sofort operiert werden.

"Eine Aufklärung ist nicht passiert", empörte sich der Vater. Der Anästhesist habe beteuert, es sei "überhaupt nicht gefährlich", dass David zuvor noch gegessen habe, das Kind werde nur in einen "leichten Dämmerzustand" versetzt. David habe aber reichlich gegessen, "er war ein Speikind". "Wir haben ihn dann der Schwester übergaben. Sie sagte, in 20 Minuten kommt er wieder. Er ist aber nicht wiedergekommen."

Die Ärztin, die damals in der Ambulanz der Kinderabteilung Dienst versah, wurde ebenfalls als Zeugin befragt. Sie erklärte, dass Blut aus der Wunde gequollen sei. "Als ich gemerkt habe, dass der Verband durchgeblutet war, wurde mir klar, dass wir mehr machen müssen." Den Zeitpunkt der OP habe der Anästhesist festgelegt. Eine Diplomkrankenschwester, die bei dem Eingriff anwesend war, meinte, "es war schon ein Akut-Eingriff, sonst machen wir so etwas nicht in der Nacht." Sie schilderte, dass man dem Kind Propofol verabreicht habe, als es zu einem Problem gekommen sei. Die Situation im Operationssaal sei angespannt gewesen. Aus Zeitgründen seien vor dem Eingriff keine Pickerl für die Elektroden (zwecks eines EKG, Anm.) gelegt worden.

Die SALK haben die beschuldigten Ärzte mehr als ein Jahr nach dem tragischen Ereignis im Juni 2019 vom Dienst suspendiert. Zudem hat die Klinik mit Zustimmung der Versicherung die Haftung anerkannt, sodass die Eltern zumindest finanziell entschädigt werden können. Opferanwalt Stefan Rieder forderte für jeden Elternteil 45.000 Euro Schmerzensgeld. Eigentlich hätte der Anspruch je 70.000 Euro betragen, die Klinik habe den Eltern jeweils 25.000 Euro Schmerzensgeld bezahlt, sagte Rieder.