Weil er seine Ehefrau im Eifersuchtswahn kurz vor Weihnachten 2018 in der Badewanne ertränkt haben soll, stand am Freitag ein pensionierter Krankenpfleger vor einem Wiener Geschworenengericht. Der 53-Jährige ist wegen einer paranoiden Schizophrenie nicht zurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig. Die Mann wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Affäre

Durch seine Geisteskrankheit hatte der Betroffene den Wahn, seine Frau würde eine außereheliche Affäre führen. Er kontrollierte sie, stellte sie immer wieder wegen ihres angeblichen Fremdgehens zur Rede. Die Frau durfte nicht einmal alleine in die Arbeit gehen. Mit regelmäßigen Anrufen kontrollierte er, wo sie hinging. Sogar bei Dienstbesprechungen der Krankenschwester war der 53-Jährige dabei.

Anfang März 2018 spitzte sich die Lage zu. Die Krankenschwester bat ihre Vorgesetzte um Rat, weil sie "diesen Druck mit ihrem Mann nicht mehr aushält", erzählte die Kollegin als Zeugin vor Gericht. Diese riet ihr zur Trennung. "Ich kann mich nicht trennen, er wird mich finden und das werde ich nicht überleben", meinte die Frau. Im Sommer arrangierte die Vorgesetzte sogar für die Frau ein Gespräch mit der Krisenintervention. Doch sogar da wurde sie von dem Ehemann begleitet. Vier Tage vor ihrem Tod - im letzten Dienst vor Weihnachten - berichtete sie der Kollegin von physischen und auch sexuellen Übergriffen vonseiten ihres Mannes.

Selbstmord vortäuschen

Am 23. Dezember kam es erneut zum Streit zwischen den Eheleuten in ihrem Reihenhaus in der Donaustadt. Wie so oft wollte der 53-Jährige wissen, ob ihn seine Frau betrüge. Laut Aussage des Betroffenen soll sie da erstmals eine Liaison mit einem Nachbarn zugegeben haben. Laut Staatsanwältin hätte er dann seine Frau unter Wasser gedrückt, bis sie sich nicht mehr rührte. Mit einer Nagelschere soll er ihr auch Verletzungen an der linken Hand zugefügt haben, um vermutlich einen Selbstmord vorzutäuschen.

"Dass die Frau ihm eröffnet hat, dass sie eine Affäre mit den Nachbarn hätte, hat ihn völlig aus der Bahn geworfen", meinte seine Anwältin Astrid Wagner. Obwohl er bei der Polizei ein Geständnis abgelegt hat, wurde dieses kurz danach wieder widerrufen. "Ich kann mich nicht mehr erinnern", meinte er auch am Freitag vor dem Schwurgericht (Vorsitz: Claudia Zöllner). Nach einem Streit habe er ihr einen Stoß versetzt und sei schlafen gegangen. Er glaube, dass seine Frau bei einem Unfall ertrunken sei. Doch wurde von der Polizei seine nasse Kleidung und ein nasser Teppich gefunden, die zum Trocknen am Balkon hingen.

Eifersucht

Dass er seine Frau unter Druck gesetzt habe, gar handgreiflich geworden sei, leugnete der 53-Jährige vehement. "Eifersüchtig war ich schon, aber ich habe sie geliebt", sagte der Betroffene. "Es war eine glückliche Ehe." Wegen seiner psychischen Erkrankung sei er ja in Behandlung gewesen: "Ich habe selbst gedacht, es stimmt etwas nicht." Seit 2018 habe er vom psychosozialen Dienst Risperdal erhalten, ein Medikament gegen Schizophrenie. Allerdings in einer laut toxikologischem Sachverständigen Günter Gmeiner geringen Dosis von einem Milligramm.

Laut dem psychiatrischen Gutachter Peter Hofmann wäre eine Dosis von vier bis acht Milligramm normal. Der 53-Jährige sei krankheitsuneinsichtig und fühlt sich gesund. In Verbindung mit einem "hoch gefährlichen Aggressionspotenzial" des Betroffenen leitet der Sachverständige daraus eine ungünstige Zukunftsprognose ab. Es sei möglich, dass der Betroffene "seinen Wahn auf andere Personen ummünzt". Er habe ein tiefes Zerwürfnis mit der Tochter, warnte Hofmann. Trotz Behandlung in der Haft gebe es noch keine Besserung, somit seien die Voraussetzungen für eine Einweisung gegeben.

Gerichtsmediziner Christian Reiter widerlegte in seinem Gutachten die Unfallversion des Angeklagten. "Ein Sturz ist mit der Anordnung der Verletzungen und der (Auffindungs-, Anm.) Lage der Leiche nicht in Einklang zu bringen", sagte der Sachverständige. Der Tod sei gewaltsam durch Ertränken erfolgt. Nach Mittag werden sich die Geschworene zurückziehen und über die Einweisung des 53-Jährigen entscheiden.