Eine Bauchtänzerin und ein Friseur, der sich selbst als "Star-Figaro" bezeichnet, sind am Dienstag am Wiener Landesgericht als Erpresser zu jeweils zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Sie hatten von der Ex-Lebensgefährtin der Mutter der 32-Jährigen 50.000 Euro verlangt. Die Beute wollten sie sich teilen. Der Coup scheiterte, die 61-Jährige schaltete über einen Detektiv die Polizei ein.

Die Angeklagten hatten sich im Haardesign-Studio des Friseurs in der Vorstadt kennengelernt, wo die Frau im Rahmen spezieller Events ihre Künste im orientalischen Tanz zur Aufführung brachte. Sie selbst stammt aus Ostdeutschland. Die 32-Jährige konnte zusätzlich eine Ausbildung als Kosmetikerin vorweisen, was der Friseur nutzte, um sich sein von einer strapaziösen Scheidung gezeichnetes Äußeres auffrischen zu lassen. Bald endeten diese Termine in privaten Räumlichkeiten im Untergeschoß seines Salons. "Wir hatten Sex", verriet der Mann einem Schöffensenat (Vorsitz: Gerald Wagner).

Im Zuge der regelmäßigen Treffen vertraute die 32-Jährige dem Friseur an, dass sich ihre Mutter von ihrer langjährigen Lebensgefährtin getrennt und von dieser 200.000 Euro ausbezahlt bekommen habe. Die Bauchtänzerin schlug vor, man könnte die finanziell angeschlagene Lage - ihr machte eine überschaubare Buchungslage zu schaffen, dem Friseur rannten zusehends die Kunden aufgrund einer Großbaustelle neben seinem Geschäft davon - auf Kosten der vermögenden 61-Jährigen aufzubessern. Mit dem Wissen, dass die Akademikerin in der Vergangenheit immer wieder Ladendiebstähle begangen hatte, die sie aufgrund ihres Einkommens nicht einmal ansatzweise nötig hatte, setzten die beiden die Frau unter Druck.

Kontakt per Wertkarten-Handy

Der Friseur besorgte sich ein Wertkarten-Handy und kontaktierte im August 2018 die 61-Jährige. Er drohte, er werde ihre Ladendiebstähle publik machen, wenn sie nicht 50.000 Euro flüssig mache. Wäre bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft gegen die 61-Jährige in diese Richtung tatsächlich ein Strafverfahren geführt hatte - dieses wurde diversionell erledigt -, hätte das die Akademikerin mit großer Wahrscheinlichkeit beruflich vernichtet. Dennoch ging die Betroffene nicht auf die Forderung ein, obwohl der Friseur eines Tages sogar eine Zahlungsaufforderung ("50.000 Euro bis Montag!") an ihrer Haustür hinterließ. Sie wandte sich über einen Detektiv an die Polizei, die in weiterer Folge drei zum Schein inszenierte Geldübergaben - in einem Schnellimbiss-Restaurant, im Vorgarten der 61-Jährigen und in einem Spital - überwachte. Der Friseur bekam aber stets kurz vor den Terminen aus Angst vor einer möglichen Festnahme kalte Füße und tauchte dann doch nicht auf.

Dank gefinkelter krimineller Ermittlungen konnte der Mann im September 2018 ausgeforscht und dingfest gemacht werden. Er landete für 42 Tage in U-Haft. Rasch gab er preis, dass die Idee zur Erpressung von der Bauchtänzerin stammte. Das bekräftigte er nun auch vor Gericht: "Sie hat mich drum gebeten, ich habe mitgemacht. Ich würde so etwas nie in meinem Leben tun. Das passt nicht zu meiner Lebensphilosophie." Und weiter: "Für mich war das alles ein Spiel." "Ein Spiel mit einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren", entgegnete ihm der Richter.

"Beim Friseur wird getratscht"

Die Angeklagte behauptete dagegen, sie habe dem Haar-Stylisten zwar die entsprechenden Informationen gegeben ("Beim Friseur wird viel getratscht"), mit der Erpressung aber nichts zu tun gehabt. Als sie davon erfahren habe, "hab' ich ihn gefragt, ob er wahnsinnig ist". Sie habe vielmehr "versucht, ihn davon abzuhalten. Aber er hat das Geld gebraucht, um seine Rechnungen zu bezahlen."

Der Senat schenkte dieser Verantwortung keinen Glauben. Beide Angeklagte wurden wegen versuchter schwerer Erpressung schuldig erkannt, kamen dank ihrer bisherigen Unbescholtenheit aber mit Bewährungsstrafen davon. "Wir glauben, dass die bloße Androhung von zwei Jahren Haft genügt, um sie von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten", meinte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung. Die Bauchtänzerin und der Friseur, die mittlerweile nichts mehr voneinander wissen wollen, waren damit einverstanden. Die Staatsanwältein gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.