Ein 58 Jahre alter Mann ist in der Nacht auf Mittwoch in Schubhaft im Polizeianhaltezentrum (PAZ) Rossauer Lände in Wien gestorben. Während die Diakonie von einem "sehr schlechtem Gesundheitszustand" des Mannes sprach, war der 58-Jährige laut Polizei haftfähig. Die Exekutive vermutet eine natürliche Todesursache. Eine gerichtliche Obduktion wurde angeordnet.

Der offenbar mit einem Aufenthaltsverbot belegte Ungar war am Abend des 6. Juni in Schubhaft genommen und ins PAZ überstellt worden. Hinweise auf gröbere gesundheitliche Probleme des Mannes lagen aus Sicht des PAZ nicht vor. In der Nacht auf Mittwoch hätte man - wie grundsätzlich vorgesehen - halbstündige "Sichtkontrollen" durch das Guckloch in der Zellentür vorgenommen und keine Auffälligkeiten festgestellt, erläuterte der Sprecher der Landespolizeidirektion, Patrick Maierhofer, gegenüber der APA. Die Beamten seien davon ausgegangen, dass der Ungar in seiner Zelle schläft.

Als am Mittwoch gegen 7.00 Uhr ein Beamter den Haftraum betrat, fand dieser den 58-Jährigen leblos vor. Sofortige Erste Hilfe-Maßnahmen verliefen erfolglos, die alarmierte Rettung und ein Notarzt waren rasch zur Stelle, der aber nur mehr den Tod des Mannes feststellen konnte. Eine polizeiliche Kommissionierung konnte keine Hinweise auf Fremdverschulden feststellen. "Es wird eine natürliche Todesursache vermutet", hielt Maierhofer fest.

Der Mann hatte sich in einer Einzelzelle befunden. Am Dienstag hatte er im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Rechtsberatung Besuch von einem Mitarbeiter der Diakonie erhalten. Dieser habe den Mann "in einem sehr schlechten Gesundheitszustand" angetroffen, teilte die Diakonie Österreich in einer Presseaussendung mit. Der Ungar habe "deutliche Anzeichen einer Haftunfähigkeit" ausgewiesen.

Ungar in der Früh verstorben

"Er hat sehr krank gewirkt. Er konnte nicht aus dem Bett aufstehen," meinte Roberta Rastl, Mediensprecherin der Diakonie Österreich, im Gespräch mit der APA. Der 58-Jährige sei nicht mehr mobil gewesen und habe erschöpft gewirkt. Der Rechtsberater habe sich bei dem Mann und bei Beamten des PAZ nach seiner ärztlichen Versorgung erkundigt und für Mittwoch einen erneuten Beratungstermin vereinbart. Als dieser im PAZ eintraf, wurde ihm mitgeteilt, dass der Ungar in der Früh gestorben sei.

Die Diakonie sprach sich für eine "unabhängige und lückenlose Aufklärung der Umstände dieses Todesfalles" aus. Zu klären sei vor allem die Frage, ob der Mann überhaupt haftfähig war, als er in Schubhaft genommen wurde. Die Diakonie ersuchte die Volksanwaltschaft, verstärkt ihr Augenmerk auf die Gesundheitsversorgung in Polizeianhaltezentren zu richten.

Die NEOS und die Liste JETZT forderten eine penible Überprüfung der Todesumstände. "Es sind sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung der Todesursache zu treffen, um eine allenfalls strafrechtliche Tatbestandsmäßigkeit abzuklären. Dafür müssen die Polizei und die Staatsanwaltschaft sowie die Volksanwaltschaft tätig werden", verlangte NEOS-Menschenrechtssprecherin Stefanie Krisper. Wie Krisper kündigte auch JETZT-Menschenrechtssprecherin Alma Zadic eine parlamentarische Anfrage an, um abzuklären, ob der Verstorbene bei Verhängung und für die Dauer der Schubhaft haftfähig war. "Es wäre ein Gebot der Stunde, eine umfassende Evaluierung der Gesundheitsmaßnahmen in der Schubhaft vorzunehmen", gab Zadic zu bedenken.