Wegen einer "Rauschidee", wie es der Hauptangeklagte ausdrückte, hat ein Brüderpaar seine Jobs verloren und sich am Donnerstag am Wiener Landesgericht verantworten müssen. Die beiden damaligen Wagenmeister der ÖBB hatten im November aus einem Container wertvolle Kameras, Objektive und Beamer mitgehen lassen, wofür sie wegen schweren Diebstahls verurteilt wurden.

Der Container war auf dem Weg aus den Niederlanden nach Ungarn bereits aufgebrochen worden und sollte von einem Wagenmeister der ÖBB gesichert werden. Der 33-Jährige bekam jedoch stattdessen am 3. November 2018 am Zentralverschubbahnhof Simmering lange Finger und ließ sechs Kameras und ebenso viel Objektive mitgehen.

Pkw mit Diebesgut vollgeräumt

Am Abend des nächsten Tages saß er mit seiner Freundin und seinem Bruder, der damals in der selben Position bei der Eisenbahn beschäftigt war, beim Heurigen und erzählte von seinem Coup. Der Schock des 37-Jährigen hielt jedoch nicht lange an und man beschloss, dem Container gemeinsam noch einmal einen lukrativen Besuch abzustatten. Die 43-Jährige war als einzige nüchtern und übernahm das Steuer.

Diesmal räumte man gleich den ganzen Pkw mit bis zu 15 Kartons voll, was den Wert des Diebesguts auf rund 52.000 Euro steigerte. Zu Hause bemerkte man, dass aus dem ursprünglich geplanten Verkauf wohl nicht so leicht etwas werden würde: Die Geräte verfügten nämlich über Seriennummern. Deshalb beschränkte man sich auch darauf, Freunde und Bekannte zu beschenken - bis schließlich die Polizei vor der Türe stand.

Job verloren

Beide Männer verloren ihren Job, entsprechendes Unheil droht auch ihrer Komplizin für den Fall einer Verurteilung. Zu dieser kam es auch nach kurzer Beratung des Schöffengerichts. Der Hauptangeklagte bekam ein Jahr, wovon acht Monate auf drei Jahre bedingt nachgesehen werden. Laut Richter Wolfgang Etl habe er das Vertrauen seines Dienstgeber massiv missbraucht, da er die Waren eigentlich sichern hätte sollen. Zudem habe er seine Freundin und seinen Bruder zum Diebstahl angestiftet. Deshalb sei ein Teil der Strafe tatsächlich zu verbüßen, wohl per Fußfessel.

Der Bruder bekam neun Monate und die Fahrerin sechs Monate, die jeweils zur Gänze auf drei Jahre bedingt nachgesehen werden. Bei allen wurde mildernd die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis sowie die Mithilfe bei der Sicherstellung des Diebesguts gewertet. Alle drei Angeklagten erbaten drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, weshalb die Urteile vorerst nicht rechtskräftig sind.

Ein Vertreter des geschädigten Unternehmens berichtete, dass es zuletzt mehrfach zu Diebstählen beim Schienentransport gekommen sei. Insofern sei die nunmehrige Verurteilung vielleicht hilfreich, um andere Langfinger abzuschrecken.