Eine Treibjagd im hohen Schnee auf teils trächtige Tiere sorgt derzeit in Vorarlberg für Unmut. Der Pächter eines Jagdreviers in Fontanella (Bezirk Bludenz) soll Ende März eine Hatz mit Jagdhunden veranstaltet haben. Die Vorarlberger Jägerschaft verurteilte das Vorgehen am Donnerstag in einer Aussendung, es entbehre jeder Jagdethik. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz prüft nun den Fall.

Zu dem Vorfall soll es am 30. März in einem Revier mit hohem Wildaufkommen gekommen sein, das zum 1. April neu verpachtet wurde. Der bisherige Pächter soll mit rund zehn aus der Schweiz und Vorarlberg stammenden Helfern bei hohem Schnee eine Treibjagd mit Hunden veranstaltet haben. Dabei sollen Wildtiere in der ohnehin schwierigen Winterzeit unnötig beunruhigt und etwa acht Stück Gams-, Rot- und Rehwild zur Strecke gebracht worden sein.

"Moralisch höchst verwerflich"

Die Vorarlberger Jägerschaft erklärte, der respektvolle Umgang mit der Kreatur sei oberste Prämisse. Dieser Grundsatz sei dabei besonders in Hinblick auf den Muttertierschutz "aufs Gröbste verletzt" worden. Eine Treibjagd auf hochträchtige Tiere sei "moralisch höchst verwerflich" und sollte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. "Wir verurteilen diesen Vorfall aufs Schärfste und distanzieren uns in aller Form", so Landesjägermeister Christof Germann. Gegen Mitglieder der Vorarlberger Jägerschaft, die bei solchen Aktionen mitwirken, leite man umgehend ein Ausschlussverfahren ein.

Hubert Schatz, Wildökologe des Landes Vorarlberg, erklärte dazu gegenüber der APA, diese Art der Bejagung zu der Jahreszeit sei "völlig abzulehnen". "Das Wild hat zu der Zeit die Strapazen des Winters hinter sich und ist geschwächt", betonte Schatz. Zudem seien die Weibchen trächtig, diese brächten im Mai ihre Jungen zur Welt. "Diese Art der Jagd zu dem Zeitpunkt ist bei uns nicht üblich und sicher völlig falsch", erklärte der Experte.

Bezirkshauptmannschaft prüft den Fall

Bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz hieß es, man kenne den Fall und prüfe ihn derzeit. In dem Gebiet galt eine Schonzeitaufhebung für jegliches Rot- und Rehwild bis zum 31. März, so Bezirkshauptmann Johannes Nöbl. Grund für diese Ausnahmeregelung, der ein umfangreiches Prüfverfahren vorausging, seien hohe Wildschäden, die den Zustand des Objektschutzwalds bedrohten. Den Verordnungen nach wäre damit auch ein Abschuss trächtiger Tiere erlaubt gewesen. "Wir können nur die rechtliche Seite beurteilen. Ob es sinnvoll ist, am vorletzten Tag des Pachtvertrags noch so eine Jagd zu veranstalten, ist eher Thema der Jägerschaft", so Nöbl. Man werde sich den Fall aber im Detail ansehen, etwa in Hinblick auf die Einhaltung der Abschussvorgaben. Treibjagden sind in Vorarlberg umstritten und sorgen immer wieder für Aufregung.