Der Duden in seiner Online-Variante streikt bei der Suche nach dem Wort "Oida" gleich einmal und schlägt immerhin Alternativen vor: "Oder meinten Sie: Aida?" Dass nun ein junger Mann in Wien einen Polizeibeamten offenbar mit den jovial-despektierlichen Worten "Was willst Du, Oida!" angesprochen hat und dafür prompt 100 Euro Strafe (als mögliche Ersatzfreiheitsstrafe werden in der Strafverfügung "2 Tage, 2 Stunden, 0 Minuten" angegeben) ausfasst, sorgt nun für einige Aufregung. Überzogen?

Anstandsverletzung

Der betroffene Polizist fragte den Sprachrüpel bei einer routinemäßigen Ausweiskontrolle, ob er denn des Deutschen mächtig sei - als Replik wurde der Beamte dann mit einem allzu rustikalen "Oida" tituliert. Oida, so nicht. Laut Medienberichten soll der 22-Jährige die Uniformierten bei einer Amtshandlung fotografiert haben - daraufhin stellte ihn ein Polizist zu Rede. Die Anzeige wegen Anstandsverletzung, die folgte, scheint durchaus berechtigt. Polizeisprecher Harald Sörös hält in der Angelegenheit fest: "Menschen mit 'Oida' anzureden entspricht (auch in Wien) nicht dem guten Ton. Grundsätze des üblichen Sprachgebrauchs werden u.a. in der Volksschule vermittelt." Das will man jedenfalls hoffen.

Das Wort "Oida" (geringfügig gehobener: "Alter"), ein österreichisches Spezifikum, ist ohnehin eine nähere Betrachtung wert. Im städtischen, aber auch ländlichen Alltagston wird es nicht zuletzt auch von jungen Menschen leidenschaftlich gebraucht (warten Sie z.B. einmal ab, bis Schüler in eine Grazer Straßenbahn einsteigen): Als per se sinnentleertes Füllwort, das man aber flott und ohne größeren Aufwand an Anfang und Ende eines Satzes stellen kann. Beispiel: "Oida, wos host Dir dabei docht, Oida?"

Ungeachtet des tatsächlichen Alters eines Polizeibeamten ("Was willst, Junga!", klingt auch befremdlich) ist "Oida" jedenfalls keine geeignete Anrede  - und auch keine Floskel, um das Eis zu brechen. Sonst kommt die Polizei - und die Sprachpolizei gleich dazu.