Am 1. Oktober 2017 war es, als auch in dem bei arabischen Gästen beliebten Zell am See das bundesweite Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz in Kraft trat. Mitten in der Sommersaison zog man nun in der Pinzgauer Bezirkshauptstadt aktuelle Bilanz.

100 Geldstrafen

Laut dem Zeller Bezirkspolizeikommandanten Kurt Möschl setzte es im Juli rund Hundert Geldstrafen und Hunderte Abmahnungen, aber keine Anzeigen. "Wir arbeiten mit Menschen und vielfach mit Menschen, die nicht wissen, dass sie etwas Falsches machen. Der arabische Tourist will nicht anecken." Organmandate würden fällig, falls eine Vollverhüllung abgenommen und dann wieder platziert werde. "Auf klärende Gespräche zu verzichten, wäre ein schlechter Ansatz", so Möschl.

Seitens des Innenministeriums hält Ressortsprecher Christoph Pölzl im Interview fest, dass es für Zell am See keine speziellen Anweisungen gebe: "Dem Ministerium sind keine Hotspots bekannt. Zudem ist ein 'Hotspot' immer eine Definitionsfrage." Die Gesetzeslage – die Strafhöhe reicht bis zu 150 Euro – erachtet man als "zweckmäßig". Wie bei jeder anderen Verwaltungsübertretung gebe es auch die Option einer Festnahme, sollte die betreffende Person an der strafbaren Handlung festhalten – was aber im Fall des Verschleierungsverbotes bislang noch nie vorkam. Auch eine Bilanz, die die Zahl der Anzeigen insgesamt und bundesweit ausweist, werde vom Innenministerium derzeit nicht geführt, so Pölzl.

Infobroschüre zum  Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz
Infobroschüre zum Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz © (c) APA/BARBARA GINDL


Für Ärger sorgt in Zell am See indes das Fahrverhalten einiger arabischer Gäste: "Wir haben in Zell am See und Umgebung wirklich ein Verkehrschaos – das kommt nicht nur durch die arabischen Gäste allein. Es ist die Hauptsaison hier bei uns. Und die arabischen Gäste, die unsere Regeln nicht einhalten, sind sicherlich ein Problem", wird  Bezirkskommandant Möschl vom ORF zitiert. Mit Vorsicht zu genießen seien angemietete Kleinbusse und Autos, deren Fahrer nicht selten Touristen aus arabischen Staaten seien und eine eigenwillige Fahrweise an den Tag legen.

Gespräch mit Bürgermeister

Laut Möschl war der stellvertretende Leiter der saudi-arabischen Botschaft in Wien, Nabil H. Ashri, gestern in Zell am See. Er besprach mit Tourismusverband und Bürgermeister Peter Padourek (ÖVP) die Umsetzung des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes. Auch das Thema Straßenverkehr wurde erörtert – zuvor war dafür bereits eine eigene Informations-Broschüre in Arabisch aufgelegt worden.

Seit diesem Mittwoch dürfen auch Menschen in Dänemark ihr Gesicht im öffentlichen Raum nicht mehr verhüllen: Das aktuellste Verbot dieser Art in Europa umfasst neben Ganzkörper- und Gesichtsschleiern wie Burkas und Nikabs auch Sturmhauben, Ski- oder andere das Gesicht bedeckende Masken sowie falsche Bärte. Neben Österreich und Dänemark gelten Verbote der Vollverschleierung derzeit in Frankreich, der Schweiz (Kanton Tessin), Bulgarien, den Niederlanden, Luxemburg und Norwegen.