Der Zivilprozess nach der tödlichen Kuh-Attacke auf eine 45-jährige Deutsche im Juli 2014 im Tiroler Stubaital ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck vertagt worden. Die Hinterbliebenen hatten den Landwirt auf Schadenersatz geklagt. Sie warfen ihm vor, gegen die Sorgfaltspflicht eines Tierhalters verstoßen zu haben. Vorerst gab es zwischen den Streitparteien keine einvernehmliche Lösung.

Bei dem Wanderweg, auf dem die Deutsche attackiert worden war, handle es sich um einen Privatweg. Zudem seien Hinweisschilder mit der Aufschrift "Achtung Weidevieh! Halten Sie unbedingt Distanz, Mütterkühe schützen ihre Kälber - Betreten und Mitführen von Hunden nur auf eigene Gefahr" angebracht, sagte der Landwirt bei seiner Einvernahme vor Gericht. Diese Schilder seien nach einem OGH-Urteil in der Bauernzeitung empfohlen worden, erklärte der Beklagte.

Die Verstorbene habe bei ihrer Wanderung an mindestens einem dieser Schilder vorbei kommen müssen, betonte der Bauer. Der Witwer der Verstorbenen hatte bereits zuvor in seiner Einvernahme jedoch erklärt, dass ihm diese Schilder noch nie aufgefallen seien. Dabei würden er seine Familie bereits seit mehreren Jahrzehnten in diesem Gebiet urlauben.

Laut der Klägerpartei sei der Landwirt dazu verpflichtet gewesen, die Tiere vom Weg abzuhalten. Außerdem sei Wandern mit Hunden nicht explizit untersagt gewesen und der Weg sei als "besonders sicherer Weg" beworben worden, sagte der 51-jährige Mann der Verstorbenen. Das Einzäunen aller Wege, die durch seine Weidefläche führen, sei aber praktisch nicht zumutbar, verteidigte sich der Beklagte. Außerdem habe es zuvor noch nie Probleme mit seinen Kühen gegeben.

Die Hinterbliebenen forderten 360.000 Euro Schadenersatz. Der Richter meinte indes, dass das Verfahren länger dauern und wahrscheinlich heuer nicht mehr zu einem Ende kommen werde.

Die 45-Jährige war am 28. Juli 2014 im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Tiere plötzlich seitlich auf sie zuliefen. Die Frau wurde an Ort und Stelle rund 45 Minuten lang reanimiert, erlag jedoch ihren Verletzungen. Nach Angaben der Exekutive hatte es die Herde vermutlich auf den angeleinten Hund der Frau abgesehen. Das Tier soll sich laut einem Zeugen zuvor aber nicht aggressiv den Kühen gegenüber verhalten haben. Die Obduktionsergebnisse ergaben, dass die Deutsche zu Tode getrampelt wurde.

Nach dem Vorfall war eine Debatte über mögliche Konsequenzen der Kuhherden-Attacke entstanden. Die Tiroler Landwirtschaftskammer hatte als erste Maßnahme einen Info-Folder mit Illustrationen über das richtige Verhalten auf Weiden herausgebracht.