Der Wiener Stadtschulrat hat im Sommer drei Volksschullehrerinnen entlassen und gegen eine vierte ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Sie sollen 83 Kinder bei einem Ausflug über Zuggleise gelotst haben. Gleichzeitig wurde Anzeige wegen Gemeingefährdung erstattet. Eine solche sei aber nicht vorgelegen, entlastet die Staatsanwaltschaft nun die vier Lehrpersonen. Die Verfahren wurden eingestellt.

Verfahren eingestellt

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg bestätigte der APA entsprechende Angaben einer Anwaltskanzlei gegenüber "Krone" und "Kurier" (Dienstagsausgaben). "Das Verfahren ist gegen alle angezeigten Personen eingestellt worden", so der Sprecher. Das heißt, dass es auch für die sieben erwachsenen Begleitpersonen, die ebenfalls angezeigt worden sind, keine strafrechtlichen Konsequenzen gibt. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass keine "konkrete Gefährdung" nachgewiesen werden konnte.

Die Causa hatte im Sommer für erhebliches Aufsehen gesorgt: Die Lehrerinnen sollen bei einem Schulausflug in Leobendorf (NÖ) die Sprösslinge trotz geschlossenem Bahnschranken über die Schienen geführt haben, um den Zug nach Wien nicht zu versäumen. Wenig später soll ein Regionalzug ohne Halten den Bahnhof durchfahren haben. Der Stadtschulrat zog disziplinarrechtliche Konsequenzen und entließ drei Lehrerinnen. Gegen die vierte Pädagogin - sie ist als Beamtin pragmatisiert - wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Strafrechtliche Ermittlungen gestartet

Gleichzeitig begann die Staatsanwaltschaft mit strafrechtlichen Ermittlungen in Richtung vorsätzliche sowie fahrlässige Gemeingefährdung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Nach zahlreichen Zeugeneinvernahmen und einem Lokalaugenschein sei keine "konkrete Gefährdung" für die Kinder nachzuweisen gewesen, resümierte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Gleisverlauf sei dort sehr weit einzusehen, der Zugführer habe zudem keinerlei Personen auf den Schienen gesehen, als die betreffende Stelle in sein Sichtfeld kam.

Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall somit erledigt. Das Wiener Arbeits- und Sozialgericht wird sich mit der Causa allerdings noch beschäftigen müssen. Denn die drei entlassenen Lehrerinnen haben ihren Jobverlust beeinsprucht. Die Einstellung der strafrechtlichen Verfahren hat auf die Entlassungsentscheidung des Stadtschulrats vorerst jedenfalls keinen Einfluss. Man warte das Verfahren am Arbeitsgericht ab, so die äußerst knappe Reaktion auf APA-Anfrage.