Der Grazer Amokfahrer ist in erster Instanz zu lebenslanger Haft verurteilt und - trotz angenommener Zurechnungsfähigkeit und Schuldfähigkeit - zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Diese Möglichkeit sieht Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) vor. Derzeit befinden sich 379 Personen auf Basis dieser Bestimmung im Maßnahmenvollzug (Stichtag: 26.9.).