Mit strengen Strafen ist am Dienstagabend am Wiener Landesgericht der Prozess gegen jene Eltern zu Ende gegangen, die sich wegen versuchten Mordes an ihrem Baby verantworten hatten müssen. Der Vater soll das Kind im April und Mai 2025 zweimal so geschüttelt haben, dass es Hirnblutungen und Serienrippenbrüche erlitt. Er wurde wegen versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Die Mutter fasste wegen Beihilfe zum versuchten Mord durch Unterlassung zehn Jahre aus.
Sie wurde für schuldig befunden, ihrem Kind nicht geholfen zu haben. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Verteidigung bat um Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
Sie hatte dem Vater zur Last gelegt, die Verletzungen des Kindes in vorsätzlicher Tötungsabsicht bewirkt zu haben: „Müsste man auch als Laie nicht davon ausgehen, dass ein Säugling daran sterben könnte?“, fragte sie in ihrem Schlussvortrag. Die Mutter sei ausgebildete Krankenpflegerin und habe nicht eingegriffen und sich deswegen der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht, fügte sie hinzu. Der Rechtsvertreter des Kindes, Lian Kanzler, forderte Schmerzengeld in Höhe von 30.000 Euro von den Eltern. Er bekam das auch vom Gericht zugesprochen.
Verteidigerin: Mutter war im „Rad der Gewalt“
Die Verteidigerin der angeklagten 38-jährigen Mutter, Kristina Venturini, wies darauf hin, dass sie von ihrem damaligen Verlobten geschlagen und auch während der Schwangerschaft von ihm in den Bauch getreten worden sei. „Sie kam ins Rad der Gewalt“, sagte sie. Aus Angst habe sie dem Kind nicht geholfen, denn „welche Mutter möchte ihr Baby sterben sehen?“, fragte sie die Geschworenen. Die Angeklagte habe die Gefahr einfach nicht erkannt.
Der Verteidiger des 33-jährigen Vaters, Michael Dohr, sagte, was mit dem Kind geschehen ist, sei „schwer erträglich“. Sein - mehrfach einschlägig vorbestrafter - Mandant habe „natürlich ein Gewaltpotenzial, aber gegen wen?“ Bisher sei er gegenüber Partnerinnen gewalttätig geworden. Aber es gebe „keinen einzigen Beweis, dass er sein eigen Fleisch und Blut“ verletzt habe. Es gehe heute um das „gesamte Leben“ des Angeklagten. Für eine lebenslange Strafe, „muss man sich ganz sicher sein, es darf keine Zweifel geben“, mahnte er. Man könne sagen, er sei „ein Arsch, weil er Frauen geschlagen hat“, aber deswegen habe er „nie und nimmer“ den Tod seines eigenen Kindes in Kauf genommen. Er forderte einen Freispruch. Das letzte Wort hatte der Vater: „Ich würde nie im Leben daran denken, meine Tochter zu verletzen“, sagte er.
Not-OP rettete Kind
Bei einem Spitalbesuch im Mai 2025 hätten die Eltern gesagt, dass sie sich große Sorgen machen würden, da der zwei Monate alte Säugling eine „besorgniserregende Episode“ gehabt hätte, erzählte eine als Zeugin geladene Kinderärztin. Als sie den Eltern aufgrund deren Schilderungen – das Baby habe geschrien, bis es die Stimme und Muskelspannung verloren habe – riet, das Neugeborene im Spital zu behalten, soll der Vater „sehr aufbrausend“ das Zimmer verlassen haben. Blaue Flecken oder Rippenbrüche habe sie keine gesehen.
Zwei Tage später suchten die Eltern eine weitere Ambulanz auf, da das Kind einen Krampfanfall hatte. Bei jenem Spitalbesuch wurden dann Rippenbrüche unterschiedlichen Alters und Hirn- und Netzhautblutungen sowie eine lebensbedrohliche Schwellung des Gehirns durch Flüssigkeitsansammlung entdeckt. Das Kind wurde für eine Not-Operation ins AKH transferiert, wobei dem Baby ein Loch in den Schädel gebohrt werden musste.
Baby hatte Schütteltrauma
Auf Nachfrage im Spital sollen die Eltern sich damals nicht erklären haben können, wie es zu den Verletzungen gekommen sein könnte. Der Vater habe empört auf die Diagnose reagiert, diese sei gar nicht möglich, gab die Oberärztin bereits im Juli vergangenen Jahres zu Protokoll. „Wir waren sehr aufgelöst“, sagte der Angeklagte dazu heute. Das Krankenhaus erstattete Anzeige.
Laut dem Gerichtsmediziner deuten die Verletzungen - Rippenbrüche, beidseitige Blutungen im Schädelinneren wie Blutungen der Netzhaut - auf ein Schütteltrauma hin. Demnach müsse das Baby an zwei Zeitpunkten „sehr heftig und schnell“ geschüttelt worden sein. Das sei „potenziell lebensgefährlich“, erklärte Christoph Reisinger. Es sei damit zu rechnen, dass Folgen dieser Hirnschädigung bleiben würden, wie etwa Einschränkungen der Sehkraft und der kognitiven Fähigkeiten.
Angeklagter bereits mehrfach vorbestraft
Die Mutter der Angeklagten gab im Zeugenstand an, der Vater sei leichtsinnig mit dem Kind umgegangen, wie „mit einer Plastikpuppe“. Sie habe allerdings nicht gesehen, dass er das Kind geschüttelt habe. Die Eltern der Frau beantragten die Obsorge für das Kind. Zudem habe sie blaue Flecken bei ihrer Tochter beobachtet. Der Angeklagte soll häufig gewalttätig gegenüber seiner 38-jährigen Partnerin gewesen sein. Dieser Vorwurf wurde von der Staatsanwältin angesichts der gravierenderen Mordversuch-Anklage heute zurückgezogen.
Der Deutsch-Italiener ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft und saß Haftstrafen in Deutschland und Österreich ab, unter anderem wegen fortgesetzter Gewaltausübung und Körperverletzung. Zudem hat er ein Aufenthaltsverbot in Österreich. Als sich die beiden Angeklagten über eine Dating-App kennenlernten, verbüßte er ebenfalls eine Haftstrafe.
Laut dem psychiatrischen Gutachter Peter Hofmann sind beide Angeklagte zurechnungsfähig. Allerdings habe der Vater eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit einer „Neigung zu einer impulsiven und aggressiven Verhaltensweise“. Diese führe mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu, dass er „wieder etwas anstelle“. Es gehe eine „große Gefahr“ von ihm aus, deswegen empfahl er im Falle eines Schuldspruchs die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Zudem seien oft Frauen bzw. Partnerinnen Opfer der Gewalt des Angeklagten gewesen, ein Muster sei zu erkennen, erläuterte Hofmann.
Familie der Mutter von Anfang an „skeptisch“
Der Familie seiner bosnisch-kroatischen Lebensgefährtin soll sich der Angeklagte unter einem falschen Namen und mit einer vermeintlich montenegrinischen Herkunft vorgestellt haben. Zudem soll er von angeblichen Luxusautos und einem Hauskauf in Niederösterreich berichtet haben, erzählte der Bruder der Mitangeklagten. Er sei von Anfang an „sehr skeptisch“ gewesen. „Ich habe gemerkt, dass da sehr vieles nicht passt“, berichtete er. Als er den Deutsch-Italiener zur Rede stellte, habe dieser „sehr unmenschlich“ reagiert, es sei zu einer Schubserei gekommen. Zudem habe auch er einmal einen blauen Fleck auf der Schulter seiner Schwester gesehen. Das Verhalten der Eltern gegenüber der neugeborenen Tochter sei aber „normal“ gewesen.
Der Vater des Angeklagten, ein Italiener, besuchte seinen Sohn kurz nach der Geburt des Babys für ein paar Tage in Wien. Sein Sohn habe sich sehr liebevoll um das Neugeborene gekümmert, die Mutter dagegen habe sich „nicht wirklich interessiert“, sagte er bei seiner Einvernahme heute. Sein Sohn habe das Kind jeden Tag „gewickelt, gewaschen und den Kinderwagen geschoben“. „Verdient er sich einen Orden? Er ist der Vater“, warf die vorsitzende Richterin ein. Anzeichen für Gewalt gegenüber Kind oder Frau von Seiten seines Sohnes habe er keine gesehen.
Angeklagter bestritt Vorwürfe
Der Vater des verletzten Kindes befindet sich seit Mai in Untersuchungshaft. Am ersten Verhandlungstag am 16. Februar bestritt er, das Kind je geschüttelt zu haben. Er änderte mehrmals seine Darstellungen, das Kind soll von einem „Wickeltisch gefallen“ sein. Die Mutter wollte wiederum in zwei Fällen Schütteln durch den Mann gesehen haben. Generell bestritt die Frau aber, mitbekommen zu haben, dass der Lebensgefährte gewalttätig gegenüber dem Kind gewesen sei.