Jetzt ist es wieder passiert: Wir haben ein neues Gesetz und müssen vermutlich erst ein paar Gerichtsprozesse abwarten, bis wir wissen, was genau es überhaupt bedeutet. Das absolute Rauchverbot in der Gastronomie gilt bekanntlich ja nur für geschlossene Räume und es wäre nicht Österreich, wenn man nicht trefflich darüber streiten könnte, wie viel Wand aus einer Freifläche einen geschlossenen Raum macht und welches Material ein Luftschloss von einem genehmigungspflichtigen Bauwerk unterscheidet.