In einem Verordnungsentwurf des Gesundheitsministerium stand es drinnen: Ab 15. Oktober soll für alle Arbeitnehmerinnen und Geschäftsinhaber, die im Job mit Kundinnen und Kunden zusammenkommen, die 3G-Regel gelten. Auch am Arbeitsplatz dürfe man also nur getestet, geimpft oder genesen erscheinen. Eine wichtige ausständige Regel im Pandemiemanagement – und zwar aus gesundheitlicher und rechtlicher Sicht. Denn was nicht klar geregelt ist, schafft juristische Zwischenräume, in denen Verwirrung, Unsicherheit und Konflikt und gedeihen.
3G am Arbeitsplatz wartet
Schluss mit politischen Stellungsspielen, her mit einer klaren Regel
Veronika Dolna