Gestern, der 25. Februar 2021, könnte als Zäsur in die österreichische Justizgeschichte eingehen. Staatsanwälte unterschiedlicher Behörden sind in zwei Ministerien und in den Verfassungsgerichtshof marschiert, haben Akten, Handys und einen Laptop beschlagnahmt – unter anderem von einem Ex-Justizminister und Höchstrichter sowie von dem höchsten Strafrechtsbeamten der Republik.
Das sind harte, öffentlichkeitswirksame Zugriffe, die man als starkes, positives Zeichen sehen kann: dafür, dass die Ankläger tatsächlich ohne Scheu ermitteln, dass Prominenz und gute Vernetzung in Regierungskreise nicht, oder zumindest: nicht mehr, vor Verfolgung schützen.