Es sind Bilder wie aus vergangen geglaubten Zeiten: Ein Hund an der Kette, einer am kurzen Strick ohne jegliche Bewegungsmöglichkeit sowie ein Hund ohne Witterungsschutz, der jede Nacht hinter Gittern verbringen muss, alleine. Offensichtliche Gesetzesübertretungen, die laut Meldepersonen schon länger andauern. Insgesamt drei Hundehaltungen aus Dornbirn, Lustenau und Lauterach wird der VGT (Verein gegen Tierfabriken) wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und die 2. Tierhaltungsverordnung anzeigen.

Sandy P. Peng, Tierschützerin beim VGT: "Diese Hunde sind so liebesbedürftig, brauchen dringend Sozialkontakt und menschliche Wärme. Stattdessen müssen manche in der Nacht bei Minusgraden ohne Schutz vor Kälte ausharren. In den Näpfen gefrorenes Wasser!"

Auch in Lauterach entdeckten Tierschützer:innen einen Fall von illegaler Hundehaltung, der besonders schlimm ist. Der Hund muss die Nächte in einem eisigen Verschlag verbringen, die Schüsseln sind total verschmutzt, das Tier wirkt verzweifelt
Auch in Lauterach entdeckten Tierschützer:innen einen Fall von illegaler Hundehaltung, der besonders schlimm ist. Der Hund muss die Nächte in einem eisigen Verschlag verbringen, die Schüsseln sind total verschmutzt, das Tier wirkt verzweifelt © VgT

Drei Fälle, drei Schicksale

Die Tierschützerin erklärt weiter, dass diese Haustiere als Wachhunde gehalten würde: "Sie leben in unterschiedlichen Situationen, keine davon ist tiergerecht und alle sind illegal. Einer hängt an einer Kette, ist gleichzeitig total zutraulich und liebesbedüftig! Die Anbindehaltung von Hunden ist in Österreich eindeutig verboten! Ein anderer Hund lebt bei einem einsamen Rinderstall, er darf untertags im Freien sein, der Sozialkontakt scheint aber sehr begrenzt zu sein." Und die Nacht müsse er in Eiseskälte in einem offenen Schuppen verbringen, es gäbe keine witterungsgeschützte Hütte, wie gesetzlich vorgeschrieben, nur eine kleine Decke soll als Unterlage dienen. "Traurig, wie dieser Hund die Nacht einsam auf etwa drei Quadratmetern inmitten von Gerümpel verbringen muss."

Dieser arme Hund wird in Dornbirn an einer Kette gehalten, das ist klar gesetzeswidrig und nicht tiergerecht
Dieser arme Hund wird in Dornbirn an einer Kette gehalten, das ist klar gesetzeswidrig und nicht tiergerecht © VgT

Ein anderer Hund habe ein besonders hartes Schicksal. Untertags hänge er laut der Tierschützerin mittels eines kurzen Seils an der Abschleppvorrichtung eines alten Autos, dessen offener Kofferraum sein einziger Rückzugsort ist. Die Nacht müsse er hinter einem Vorhängeschloss in einem kleinen Verschlag verbringen, Auslauf gäbe es dann nicht. Ebenfalls klar gesetzeswidrige Umstände.

Haltung an Seilen oder Ketten verboten

Die Haltung von Hunden an der Kette oder Seilen ist in Österreich strikt verboten! Für die Haltung von Hunden in Zwingern gelten strenge Vorschriften. Grundsätzlich ist der Platz für Hunde beim Menschen, d. h. sie müssen aus Sicht des Tierschutzes im menschlichen Wohnbereich übernachten können.

Der VGT bereitet Anzeigen gegen alle drei Halter:innen vor.